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Grünes Rezept

Ihr Arzt hat Ihnen ein „Grünes Rezept“ ausgestellt? Sie können dieses Rezept bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung Ihrer Kosten für die so genannten OTC-Produkte einreichen. Die Erstattung eines „Grünen Rezeptes“ ist allerdings eine freiwillige Satzungsleistung der Krankenkasse. Hier finden Sie eine Übersicht, ob Ihre Krankenkasse diese Satzungsleistung anbietet.